Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.


Wir werden aber, als Praxis, in der Übergangszeit, weiterhin eine Erkältungssprechstunde und Corona-Nachuntersuchungen anbieten.
Brauchen Sie Unterstützung oder haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns einfach unter: corona@praxis-matic.de





 

24.11.2022

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 24. November 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Die Tests mit Eigenbeteiligung von 3 Euro fallen weg.

Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:

  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.

 

Bundesministerium für Gesundheit 

 

Bonn, den 24. November 2022

Der Bundesminister für Gesundheit

K. Lauterbach

Wenn Sie ein Krankmeldung benötigen, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder die Praxis Matic.

Test-Med
Praxis Matic

Kontakt

Telefon: +49 174 9073703

E-mail: info@test-med.de

Anschrift: Gruberstr. 26, 64289 Darmstadt

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