Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 24. November 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Die Tests mit Eigenbeteiligung von 3 Euro fallen weg.
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.
Bundesministerium für Gesundheit
Bonn, den 24. November 2022
Der Bundesminister für Gesundheit
K. Lauterbach
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